Rechtsprechung
OLG Naumburg, 21.05.2014 - 2 Ws (Reh) 4/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 1 Abs 1 Nr 1 StrRehaG, § 1 Abs 3 StrRehaG, § 1 Abs 5 StrRehaG, § 16 StrRehaG, § 170 StGB DDR
Rehabilitation wegen rechtsstaatswidriger Freiheitsentziehung in der ehemaligen DDR: Verfolgung von Steuerstraftaten vor Beitritt; Rechtsstaatswidrigkeit der Anordnung von Untersuchungshaft und der Überführung eines Gewerbebetriebs in Volkseigentum - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
DDR-Haftbefehl, Verdunkelungsgefahr, Verletzung der Preisbestimmungen, gewerbebezogene Maßnahmen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 28.10.2013 - 12 Reh 42/11
- OLG Naumburg, 21.05.2014 - 2 Ws (Reh) 4/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Auszug aus OLG Naumburg, 21.05.2014 - 2 Ws (Reh) 4/14
Die Besonderheiten, dass die DDR Steuerklassen nach gesellschaftlicher Nützlichkeit der Steuersubjekte eingeführt und für selbständige Gewerbetreibende, deren staatsferne Tätigkeit ihren gesellschaftspolitischen Vorstellungen ein besonderer Dorn im Auge war, konfiskatorische Steuersätze vorgesehen hat, macht ihr Steuerrecht zwar verfassungswidrig (vgl. BVerfG NJW 1995, 2615), was dazu führt, dass Verurteilungen wegen Verkürzungen der Einkommensteuer der DDR und wegen Verstoßes gegen deren wirtschaftslenkende Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland nicht vollstreckt werden dürfen (vgl. BVerfGE 11, 150 = NJW 1960, 1611; 12, 99; NJW 1961, 633). - BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvR 234/60
Verfassungswidrigkeit der Vollstreckung von Entscheidungen sowjetzonaler Gerichte
Auszug aus OLG Naumburg, 21.05.2014 - 2 Ws (Reh) 4/14
Die Besonderheiten, dass die DDR Steuerklassen nach gesellschaftlicher Nützlichkeit der Steuersubjekte eingeführt und für selbständige Gewerbetreibende, deren staatsferne Tätigkeit ihren gesellschaftspolitischen Vorstellungen ein besonderer Dorn im Auge war, konfiskatorische Steuersätze vorgesehen hat, macht ihr Steuerrecht zwar verfassungswidrig (vgl. BVerfG NJW 1995, 2615), was dazu führt, dass Verurteilungen wegen Verkürzungen der Einkommensteuer der DDR und wegen Verstoßes gegen deren wirtschaftslenkende Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland nicht vollstreckt werden dürfen (vgl. BVerfGE 11, 150 = NJW 1960, 1611; 12, 99; NJW 1961, 633). - OLG Jena, 11.06.2008 - 1 Ws Reha 19/08
Rechtsstaatswidrigkeit eines Haftbefehls Einleitung und Durchführung eines …
Auszug aus OLG Naumburg, 21.05.2014 - 2 Ws (Reh) 4/14
Die Regelung des § 1 Abs. 3 StrRehaG bezieht sich nicht nur auf Strafurteile, sondern erfasst ebenso wie § 1 Abs. 1 StrRehaG sämtliche auf dem Gebiet des Strafrechts ergangenen gerichtlichen Entscheidungen, also auch Haftbefehle (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11.06.2008, 1 Ws Reha 19/08, zitiert nach juris, Rdnr. 14). - OLG Brandenburg, 30.11.1995 - 1 Ws (Reha) 115/95
Restitution - Die Unwirksamkeit enteignender Steuerpfändungen in private …
Auszug aus OLG Naumburg, 21.05.2014 - 2 Ws (Reh) 4/14
Dieser Umstand führt aber nicht generell zur Rechtsstaatswidrigkeit der im Hinblick auf derartige Verstöße von den Organen der DDR geführten Verfahren; er macht eine Einzelfallprüfung nicht entbehrlich (vgl. OLG Brandenburg VIZ 1996, 486; a. A. OLG Dresden 1995, 59).
- LG Halle, 23.06.2015 - 12 Reh (B) 73/15
Rehabilitierung wegen Strafverfolgung in der ehemaligen DDR: Bestimmung des …
Nach erstinstanzlich abschlägiger Beschlüsse entschied das Oberlandesgericht Naumburg im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens mit Beschluss vom 21. Mai 2014 (Az.: 2 Ws (Reh) 4/14), dass der Betroffene im Hinblick auf einen gegen ihn am 07. Juli 1971 durch das Kreisgericht Stendal ergangenen Haftbefehl teilweise rehabilitiert werde. - LG Halle, 05.05.2015 - 12 Reh (B) 185/14
Rehabilitierungsverfahren wegen Strafverfolgung in der ehemaligen DDR: …
Mit Beschluss des OLG Naumburg vom 21. Mai 2014 (Az.: 2 Ws (Reh) 4/14) wurde der genannte Beschluss des Landgerichts Halle teilweise abgeändert, indem der Haftbefehl des Kreisgerichts Stendal vom 07. Juli 1971 einschließlich seiner Fassung vom 26. November 1971 und in der Fassung mit Beschluss des Bezirksgerichts Magdeburg vom 21. April 1972 für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben wurde.